Am 18.4.2016 beantwortet Herr Feldhaus (Fachdienst Ordnung und Verkehr beim Landkreis Verden) die Nachfrage vom 6.4.2016 nach der Nichtbescheidung von Antrag 1 und Antrag 2 ( beide vom 28.10.2014 !) auf verkehrsbehördliche Anordnungen und widersprüchlichen Informationen so:
"Guten Morgen Frau Lange,
die Frage in Ihrer E-Mail vom 07.04.2016, wie mit Ihren bislang gestellten Anträgen umgegangen wird, beantworte ich aus Sicht der unteren Verkehrsbehörde wie folgt:
Der Landkreis Verden als untere Verkehrsbehörde ist für Ihre Anträge auf Erteilung von verkehrsbehördlichen Anordnungen
· Bedarfsampel / Zebrastreifen
· Versetzung der Ortstafel
· Geschwindigkeitsreduzierung auf der L 333
· Anbringung des Stoppzeichens L 333 und Zusatz (Radverkehr beide Richtungen)
· Überholverbot in Felde.
zuständig.
Bislang wurden verkehrsbehördlich angeordnet und auch bereits realisiert:
· Versetzung der Ortstafel (L 331) in Richtung Riede
· Anbringung eines Stopp-Schildes L 333 und Zusatz Radverkehr
· Reduzierung der Geschwindigkeit in der L 333 (Heiligenbruch bis L 331).
Weiter gehende Maßnahmen waren dagegen nicht möglich.
Dieses habe ich auch dem Nds. Ministerium für Wirtschaft und Verkehr (MW) in Hannover mit Bericht vom 07.10.2013 im Rahmen Ihrer Landtagseingabe so mitgeteilt.
Von dort wird geprüft, ob meine Entscheidungen „rechtens“ sind oder ob sie abgeändert bzw. ergänzt werden müssen.
Eine Entscheidung steht jedoch leider noch aus. Ich kann Sie daher diesbezüglich nur an das MW verweisen.
In dieser Angelegenheit darf ich u. a. auch auf ein Antwortschreiben des Herrn Ministers Lies vom 15.09.2014 verweisen, das aufgrund diverser Eingaben von Ihnen verfasst wurde.
Anmerken darf ich in diesem Zusammenhang, dass Äußerungen des Runden Tisches vom 19.02.2013 (Punkt 5) natürlich nicht formal als Bescheid zu werten sind.
Auch hat der Vorschlag (Punkt 4), die Bushaltestelle „Voigt“ zu verlegen, selbstverständlich keine formale Bedeutung. Hierüber wurden auch meines Wissens bis heute keine weiteren Überlegungen angestellt; es ist und bleibt eben ein Vorschlag. Hierüber hat auch nicht die untere Verkehrsbehörde zu befinden.
Darüber hinaus möchte ich anzweifeln, dass die von Ihnen genannten 84 Kinder und Jugendliche der Jahrgangsstufen 1 – 10 allesamt Anspruch auf Schülerbeförderung haben.
Obwohl letztlich nicht entscheidend für meine bereits ergangenen Entscheidungen, so hat eine Überprüfung vor Ort ergeben, dass die Schüler aus dem angrenzenden Teil von Heiligenbruch – entgegen Ihrer Behauptung – nicht weiter als 2 km von der Schule bzw. nächstgelegenen Haltestelle wohnen und damit nicht anspruchsberechtigt sind.
Auch haben sich seit meinem Bericht an das MW im Rahmen der Landtagseingabe keine wesentlichen Veränderungen ergeben.
Meine eigenen Feststellungen vor Ort (Haltestelle Voigt) im Jahre 2013, aber auch eine erneute gemeinsame Überprüfung mit der Polizei am 13.04.2016 an gleicher Stelle, haben bestätigt, dass es sich aufgrund ihrer Statur allesamt um Schüler weiterführender Schulen handelte. Zu keinem Zeitpunkt waren Schüler der Altersgruppen 6 – 10 als Nutzer der Haltestelle auszumachen.
In der Zeit von 06:30 Uhr bis 07:30 Uhr waren am 13.04.2016 insgesamt 11 Fahrschüler in Richtung Riede bzw. Syke (6 Schüler) auszumachen. Von diesen 11 Fahrschülern wurden 8 Schüler mit dem Auto direkt zur Haltestelle gebracht.
In Richtung Emtinghausen stiegen 7 Schüler in den Bus.
Ab 07:30 Uhr wurden an diesem Tage nur noch 2 Fahrschüler gezählt, die in Richtung Emtinghausen zustiegen, also morgens nicht „queren“ mussten.
Auch die Zahl der gemessenen Kraftfahrzeuge in der Hauptverkehrszeit am 13.04.2016 (Höhe Haltestelle Voigt) entspricht noch fast genau den Verhältnissen, wie es dem MW mit Bericht 07.10.2013 mitgeteilt wurde.
Ø 06:30 Uhr – 07:30 Uhr insgesamt 474 Kfz in beide Richtungen
Ø 07:30 Uhr – 08:00 Uhr insgesamt 265 Kfz in beide Richtungen; damit ca. 530 Kfz in der Stunde.
Ich hoffe, dass der Landkreis Verden als untere Verkehrsbehörde damit verdeutlicht hat, wie mit Ihren bisherigen Anträgen „umgegangen“ wurde und wie weiter damit umgegangen wird.
Solange vom MW aus Hannover keine endgültigen Aussagen über Ihre Landtagseingabe getroffen werden, werde ich auch keine weiteren Entscheidungen treffen bzw. verkehrsbehördliche Anordnungen erteilen, da ich davon ausgehe, dass durch die bisherigen verkehrlichen Maßnahmen den dortigen örtlichen Verhältnissen in ausreichendem Maße Rechnung getragen wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage:
Wilfried Feldhaus
Landkreis Verden
Der Landrat
Fachdienst Ordnung und Verkehr
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller) "
Hinweis: Die Hervorhebungen Im Text wurden von der Empfängerin der Mail vorgenommen!
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